MÖCHTE MICH ENTSCHULDIGEN DAS ICH NICHT SO OFT ONLINE WAR BZW.BIN;ABER ZUR ZEIT IST MEINE KRANKHEIT,DEPRESSIONEN SO STARK DAS ICH MOMENTAN NICHTS MACHEN KANN,ICH HOFFE IHR BLEIBT MIR TREU.DANKE,ICH WERDE SO BALD WIE MÖGLICH WIEDER HIER SEIN GRUSS INGE
Erreichbar mit U4 Station Kettenbrückengasse oder Autobus Linie 59 A. Ein Behindertenparkplatz steht zur Verfügung. Zugang für Behinderte und Rollstuhlfahrer geeignet.
Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Wiener Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewußtseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien.
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Wiener Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Amtsverschwiegenheit. Kosten und Abgaben sind bei der Inanspruchnahme der Wiener Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten. Die Funktionen eines Rechtsanwaltes übt der Wiener Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemanden vor Gerichten oder Behörden vertreten.
Die Tätigkeit der Wiener Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig:
Behandlung von Beschwerden Prüfung von Anregungen Aufklärung von Mängeln oder Mißständen, sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Abstellung derselben Erteilung von Auskünften Beratung und Information - über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen, sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme - über Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung - zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem Pflegegeld - über Hauskrankenpflege und Soziale
Dienste - Vermittlung - bei Meinungsverschiedenheiten zw. Patienten und Gesundheitsdiensten - in Versicherungsangelegenheiten - in Pflegegebühren- und Honorarfragen
Hilfestellung - zu außergerichtlicher Schadensregulierung - bei Patientenschäden im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung - bei der Bewältigung organisatorischer Probleme
Zusammenarbeit - mit den Sozialversicherungsträgern - mit den privaten Versicherungsanstalten - mit den gesetzlichen Vertretungen der freien Berufe (Kammern, Innungen) - mit der Pharmaindustrie - mit allen medizinischen Selbsthilfegruppen