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 Sterben für Botox

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BeitragThema: Sterben für Botox   Sterben für Botox EmptyMo Dez 15, 2008 11:08 pm

Was ist Botox?

Ewige Jugend und Schönheit - mit Botox, der Wunderspritze, scheint der Traum wahr zu werden. Die Faltenglättung mit dem Nervengift Botulinumtoxin ist weltweit sehr gefragt. Jährlich werden in Deutschland etwa eine Million Mal Falten weg gespritzt. Botox ist inzwischen kein Geheimtipp mehr für Stars in Los Angeles, sondern betrifft auch den Falten-feindlichen Durchschnittsbürger in Deutschland. Kaum jemand weiß jedoch welches immense Tierleid dahinter steckt.

Botulinumtoxin ist ein Bakteriengift, das die Signalübertragung von den Nerven zu den Muskeln hemmt. Die Injektion führt zur Erschlaffung der Gesichtsmuskeln, die Haut sieht glatter aus. Nach spätestens einem halben Jahr hat der Körper die gelähmten Nervenendigungen nachgebildet, die Antifalten-Wirkung lässt nach und die Behandlung muss wiederholt werden. Jeder Kunde lässt sich mehrmals im Jahr spritzen, ein sehr lukratives Geschäft für die Mediziner, bei einem Preis von 200 bis 600 Euro pro Injektion. Den höchsten Preis für jugendliches Aussehen jedoch zahlen die Mäuse: Bis zu 300.000 Mäuse jährlich sterben für Botox. Sie erleiden einen qualvollen Erstickungstod.


Grausame LD50 Versuche

Bei den LD50 Tests wird genau die Menge des Gifts ermittelt, bei der 50% der Tiere sterben. Die EU schreibt hierfür folgenden Tierversuch vor: Botulinumtoxin wird den Mäusen in die Bauchhöhle gespritzt. Die Tiere erleiden Muskellähmungen, Sehstörungen und Atemnot und ersticken bei vollem Bewusstsein. Ihr Todeskampf kann sich über mehrere Tage hinziehen. Für viele Chemikalientests werden schon seit Jahren modifizierte LD50-Tests akzeptiert, bei denen weniger Tiere für Versuche verwendet werden und die Tiere etwas weniger leiden müssen. Bei Botox sind nicht einmal diese Minimalverbesserungen erlaubt. Es wird der klassische LD50-Test durchgeführt.


Wie ist die Rechtslage?

Wegen der Gefährlichkeit von Botox schreibt die EU hierfür im Europäischen Arzneibuch einen qualvollen Tierversuch vor. Laut §7 Tierschutzgesetz sind Tierversuche für Kosmetika jedoch verboten. Seit 2004 gilt dieses Verbot auch EU-weit - zumindest für kosmetische Endprodukte. Ein Verbot der Vermarktung sowohl von im Tierversuch getesteten Produkten als auch ihrer Inhaltsstoffe erfolgt zweistufig ab 2009 und 2013.
Obwohl knapp die Hälfte der Botox-Präparate kosmetischen Zwecken dient, sind Botox-Produkte als Medikamente zugelassen, weswegen das Tierversuchsverbot für Kosmetik hier nicht gilt. So wird auf diese Weise das in der EU und Deutschland bestehende Verbot von Tierversuchen für Kosmetika umgangen.

Das Europäische Arzneibuch regelt die Herstellung, Bezeichnung, Prüfung und Lagerung von pharmazeutischen Produkten auf internationaler Ebene. Die Regeln werden von Kommissionen einer EU-Behörde aufgestellt, dem European Directorate for the Quality of Medicines & Health Care (EDQM) in Strassburg. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin für die Umsetzung zuständig.


Alternativen?

Laut des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V. sind seit 2005 drei alternative Verfahren zugelassen, allerdings nur wenn diese die gleichen Ergebnisse liefern, wie der LD50-Test. Bei dieser so genannten Validierung werden tierversuchsfreie Testmethoden mit dem zu ersetzenden Tierversuch verglichen. Nur, wenn die Ergebnisse beider Verfahren gleich sind, wird eine alternative Methode anerkannt. Das Problem dabei ist, dass der Tierversuch eine unzuverlässige, schlechte Testmethode ist. Neue, bessere Systeme haben kaum eine Chance anerkannt zu werden, weil sie nicht die gleichen, sondern bessere Ergebnisse liefern wie der Tierversuch.



Was Sie tun können
Je mehr Botulinumtoxin verwendet wird, desto mehr Tiere müssen leiden. Solange die Tierversuche noch gesetzlich vorgeschrieben sind, kann nur ein freiwilliger Verzicht auf Botox und Co. die Tierqual verringern.
Die Öffentlichkeit muss über diese schrecklichen Tierversuche informiert werden. Schönheitschirurgen, Ärzte, Krankenkassen und Patienten müssen erfahren, dass mit der Antifaltenspritze unendlich viel Tierleid verbunden ist.
Öffentliche Aufklärung und Druck muss auf Firmen und Behörden ausgeübt werden, die Entwicklung und Validierung tierversuchsfreier Verfahren voranzutreiben.
Herstellerfirmen müssen tierversuchsfreie Testmethoden entwickeln und vor allem auch anwenden, so dass der Mäusetest im Europäischen Arzneibuch gestrichen wird.



Angeboten wird das Botulinumtoxin Typ A in Deutschland von drei verschiedenen Firmen:

• Botox und Vistabel der Firma Allergan
• Dysport der Firma Ipsen
• Xeomin der Firma Merz

Das dabei wohl bekannteste und am besten untersuchte Arzneimittel ist Botox der Firma Allergan. Dieses Präparat ist in Deutschland für eine Vielzahl von Anwendungen zugelassen.

Seit 2005 ist Xeomin zugelassen. Es handelt sich um das einzige Botulinumtoxin-Präparat mit dem reinen Botulinum Neurotoxin Typ A. Die Tierversuche erfolgen in Hamburg.

Seit 2006 ist in Deutschland Vistabel für Anwendungen im kosmetischen Bereich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen.

Bitte fordern Sie von diesen Anbietern die Einstellung der Tierversuche und die Entwicklung von Alternativmethoden:

Pharm Allergan GmbH
Dr. Thomas Keller
Pforzheimer Str.160
D-76275 Ettlingen
Telefon: +49 (0)7243/501-0
Fax: +49 (0)7243/501-100
E-Mail: reception_ger-agn@allergan.com

Ipsen Pharma GmbH
Joachim Koops Genral Manager
Einsteinstr. 30, 76275 Ettlingen
Postfach 10 05 13, 76259 Ettlingen
Telefon +49 (0) 7243 184-80
Telefax +49 (0) 7243 184-39
E-Mail: willkommen@ipsen-pharma.de


Merz GmbH & Co. KGaA
Dr. Jochen Hückmann, Dorothee Baatz
Eckenheimer Landstraße 100
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 15 03 - 1
Fax: 069 / 15 03 - 200
E-Mail: contact@merz.de

Drängen Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Validierung und Anwendung von Testmethoden ohne Tierversuche für den Wirkstoff Botulinumtoxin.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. med. Johannes Löwer
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 -99-307-30
Fax: +49 (0)228 -99-307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de

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